Der Weg zur Logopädie
Der Weg zur Logopädie
Der Einstieg in eine logopädische Behandlung kann zunächst unübersichtlich erscheinen.
Wenn Sie diese fünf Schritte beachten, wird der Weg zur Logopädie einfach und transparent.
Schritt 1 - ärztliche Verordnung
Für eine logopädische Behandlung ist in der Regel eine Heilmittelverordnung durch einen Arzt (z. B. HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Allgemeinmediziner, Kieferorthopäde oder Zahnarzt) notwendig. Bei Auffälligkeiten in den Bereichen Sprache, Sprechen oder Stimme, die Sie bei sich selbst oder Ihren Angehörigen beobachten, empfiehlt es sich, zunächst einen Arzt zur Abklärung aufzusuchen. Für eine logopädische Behandlung ist eine ärztliche Verordnung erforderlich, die nicht älter als 28 Tage sein sollte. Nach der Diagnosestellung und dem Erhalt der Heilmittelverordnung kann die Therapie beginnen.
Schritt 2 - Kontaktieren Sie uns
Kontaktieren Sie uns gerne! Telefonisch erreichen Sie uns von 9:00 bis 18:00 Uhr unter der Nummer 07062-6090. Außerhalb dieser Zeiten können Sie eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter hinterlassen oder uns per E-Mail an info@logo-wortstark.de bzw. über unser Kontaktformular kontaktieren. Wir melden uns umgehend bei Ihnen.
Schritt 3 - Behandlungsdauer
Die Behandlungsdauer beträgt in der Regel 30, 45 oder 60 Minuten. In der ersten Therapiestunde werden die Anamnese und Diagnostik durchgeführt, wobei standardisierte Diagnostikmittel eingesetzt werden. Die Ergebnisse werden von der Therapeutin ausgewertet und ein individueller Therapieplan entwickelt. Dabei werden alle offenen Fragen geklärt. Die kommenden Termine, meist ein fester wöchentlicher Termin, werden ebenfalls besprochen.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Patienten über 18 Jahren müssen eine Zuzahlung leisten, die aus einer Rezeptgebühr von 10 € pro Verordnung sowie 10 % des Verordnungswertes besteht. Privatpatienten schließen einen Behandlungsvertrag ab, erhalten eine Rechnung und reichen diese bei ihrer Krankenkasse ein. Die Kostenübernahme hängt vom jeweiligen Versicherungstarif ab.
Schritt 4 - Terminabsagen
Der Erfolg des Therapieverlaufs hängt von regelmäßigen Terminen und Ihrem Engagement ab, die Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen. Bei kurzfristigen Absagen, weniger als 24 Stunden vorher, werden Ausfallgebühren erhoben. Da es in diesen Fällen oft nicht möglich ist, den Termin neu zu vergeben, entstehen Leerlaufzeiten und finanzielle Einbußen für die Praxis. Die Ausfallgebühren dienen dazu, diesen Aufwand teilweise auszugleichen und den reibungslosen Praxisbetrieb zu gewährleisten.
Schritt 5 - Fortführung der Behandlung
Die Fortsetzung logopädischer Behandlungen ist wesentlich für einen langfristigen Therapieerfolg. Durch regelmäßige Sitzungen können Fortschritte kontinuierlich aufgebaut und bereits erzielte Erfolge gefestigt werden. Nach Abschluss einer Verordnung kann bei Bedarf eine neue ausgestellt werden, um die Behandlung fortzusetzen und den individuellen Bedürfnissen des Patienten weiter gerecht zu werden.


